Unsere AGB:

1. Reisevertrag

Mit Eurer Anmeldung bietet ihr uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Anerkennung der Reisebedingungen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem gestzlichen Vertreter zu Unterschreiben. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Veranstalter bestätigt werden.

Bei Individual-Appartementbuchungen trägt der Anmelder die Verantwortung der Vertragserfüllung seiner Mitreisenden. Dies gilt auch bei Anmeldungen zu Gruppenreisen, wenn die Mitbucher das Vertragsverhältnis in Frage stellen. Der Vertag kommt durch Annahme des Veranstalters, Einlösen der Anzahlung oder Beteiligung zustande.

 

2. Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, daß aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wassersports bestehen. Teilnehmen kann jeder, der die genannten Voraussetzungen erfüllt: Schwimmsicherheit, sportliche Belastbarkeit und keine Ohrenerkrankungen.

 

3. Zahlungsbedingungen

Bei Anmeldung ist grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von € 50,- pro Reisenden fällig. Nach Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn, erhalten Sie den Sicherungsschein sowie alle nötigen Reiseunterlagen.

 

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

5. Kaution

Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe für die Appartements, für evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts, zurückerstattet.

 

6. Rücksichtnahme und Ausschluß

Der Veranstalter erwartet, daß jeder Reiseteilnehmer die Sitten und Gebräuche des Gastlandes, aber auch dessen Anforderung an umweltgerechtes Verhalten respektiert. Sollte der Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, hat der Veranstalter das Recht, ihn, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Kosten des Reiseteilnehmers. Gleiches gilt für Reisende, die nach Abmahnung weiterhin erheblich stören und folglich ihre Teilnahme für die Mitreisenden oder den Veranstalter unzumutbar ist.

 

7. Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muß aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Berechnung der folgenden Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleitung. Tritt der Reiseteilnehmer ohne vorherige schriftliche Rücktritts- erklärung die Reise nicht an, so gilt dies als ein am Reisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Rücktrittsgebüren vom Reisepreis:

Bis 60 Tage vor Reisebeginn 10%
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
Bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%
Bis 8 Tage vor Reisebeginn 60%
Bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%
Am Abreisetag oder später 100%

 

8. Umbuchung

Der Kunde kann bis 10 Tage vor Reisebeginn, mit Zustimmung des Reiseveranstalters und gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von € 30,- umbuchen.

 

9. Ersatzperson

Wird durch den Teilnehmer eine Ersatzperson gestellt, so wird lediglich eine Gebühr von € 30,- in Rechnung gestellt – unbedingt vor Reiseantritt mitteilen!

 

10. Rücktritt und Kündigung

Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, generell 5 Personen , nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhaltet ihr dann unverzüglich zurück.

 

11. Reiserücktrittskostenservice

Auf Wunsch kann mit unserer Anmeldung ein Reiserücktrittskostenservice abgeschlossen werden. (Für Stornokosten bis 80% des Reisepreises). Ersatz der vereinbarten Stornokosten erfolgt abzüglich einer Selbstbeteiligung von € 30,-, bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Schadens – mindestens € 30,-. Der Reiserücktrittskostenservice haftet nur bei Krankheit. Persönliche Gründe, die einen Rücktritt erfordern, sind nicht mitversichert!

Auch bei Reiserücktritt mit Inanspruchnahme des Reiserücktrittkostenservice , ist dem Reiseveranstalter unverzüglich (vor geplantem Reisebeginn; es gilt Datum des Poststempels!) die Nichtteilnahme an der Reise mitzuteilen und ein ärztliches Attest vorzulegen. Eine nachträgliche Vorlage eines Attest wird von der Versicherung nicht anerkannt und es gelten die üblichen Reiserücktrittsgebühren (Siehe: Rücktritt des Teilnehmers).

 

12. Haftung und Haftungsausschluß

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Für Sportgeräte wie surfboards o.ä. übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Die Inanspruchnahme der genannten Leistungen und die Teilnahme an einem Surfkurs, Surfausflüge, Freesurfen oder anderen sportliche Aktivitäten sowie PKW-Fahrten innerhalb der Gruppenaktivitäten erfolgen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter schließt Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden aus. Eltern erklären mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung ihr Kind für selbstverantwortlich genug, um an einer Reise teilzunehmen, bei welcher es nicht beaufsichtigt wird. Auch in diesem Fall übernimmt der Veranstalter nicht die Haftung.

Die den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Ausrüstung ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder grobfahrlässiger Beschädigung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz

 

13. Änderungen des Veranstaltungsvelauf

Änderungen des Veranstaltungsverlaufs sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Programm geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden. Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Fall verantwortlich.

 

14. Visabestimmungen

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

 

15. Reisegepäck

Für die Beförderung von Gepäck und Sportgeräten übernehmen wir keine Haftung für Diebstähle und Einbruch. Die Mitnahme des Reisegepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden.

 

16. Salvatorische Klausel & Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Gerichtsstand ist Steinfurt .

 

17. Reisepreisversicherung

Unsere Reisepreise sind gemäß der Gesetzgebung Insolvenzversichert.